Was muss ich über Regulatorische Einordnung (etabliert, betrifft das Kraut) wissen?
T
TIKKI Wissensantwort
Fuer die Praxis am wichtigsten ist die offizielle Einordnung. Der Ausschuss fuer pflanzliche Arzneimittel der europaeischen Arzneimittelagentur (HMPC beziehungsweise EMA) hat Majorankraut (Origani majoranae herba) als traditionelles pflanzliches Arzneimittel eingestuft. Innerlich als Tee gilt es bei leichten Verdauungsbeschwerden einschliesslich Voellegefuehl und Blaehungen (fuer Erwachsene), aeusserlich als halbfeste Zubereitung zur Linderung gereizter Haut am Naseneingang (ab einem Jahr). Diese Einstufung beruht ausschliesslich auf traditional use, also der langjaehrigen Verwendung, nicht auf nachgewiesener klinischer Wirksamkeit (EMA/HMPC EU-Monographie EMA/HMPC/166517/2015). Entscheidend fuer die Einordnung: Diese Indikationen betreffen das Kraut und den Tee, nicht das konzentrierte aetherische Oel. Aussagen zu therapeutischen Effekten des Oels sind ueberwiegend Extrapolation beziehungsweise Erfahrungswissen (EMA/HMPC Monographie).
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