Was muss ich über Behoerdliche Einordnung: das BfR wissen?
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TIKKI Wissensantwort
Das Bundesinstitut fuer Risikobewertung stuft Kampfer, Eukalyptus, Thymian und Pfefferminzoel (Menthol) bei Kindern unter drei Jahren als besonders problematisch ein. Schon wenige Tropfen, die in Mund oder Nase gelangen, koennen lebensbedrohliche Kehlkopfkraempfe und Atemstillstand ausloesen. Die Empfehlungen lauten: nicht unverduennt anwenden, nicht im Gesicht anwenden, kindersicher aufbewahren (Belegtyp etabliert, Confidence hoch). Fuer Kosmetika nennt das BfR vorsorgliche regulatorische Obergrenzen. In Produkten, die auf der Haut verbleiben (Leave-on), sollten Eukalyptusoel, Kampfer, Menthol beziehungsweise Methylsalicylat je hoechstens 1 Prozent betragen. In Abwaschprodukten sind hoehere Werte zulaessig, etwa bis 5 Prozent Kampfer, 4 Prozent Menthol und 2,5 Prozent Methylsalicylat, Teebaumoel hoechstens 1 Prozent. Diese Werte sind vorsorgliche Grenzen, keine Belege fuer einen Schaden bei niedrigerer Dosis (Belegtyp etabliert, Confidence hoch).
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