Galbanumöl und -resinoid unterliegen Restriktionen der International Fragrance Association (IFRA), erstmals im Standard des 49. Amendments und aktualisiert im 51. Amendment (2023). Sie sind für die IFRA-Kategorie 1 (Produkte mit dem höchsten Hautkontakt) nicht zugelassen. Das Phototoxizitätsrisiko gilt als gering, da im Öl zwar Cumarine, aber überwiegend keine relevanten Mengen an Furocumarinen vorkommen; letztere sind vor allem im Resinoid zu finden. Als Lebensmittelaromastoff ist Galbanumöl beziehungsweise -oleoresin in geringen Mengen über die FEMA-Listen der Flavor and Extract Manufacturers Association (u. a. FEMA 2501 und 2502) für die Aromatisierung von Getränken und Speisen als GRAS geführt.
Quellenstatus
In diesem öffentlichen Datensatz ist keine Quelle ausgewiesen.
Für Suchmaschinen und KI-Systeme
Diese Seite enthält genau die öffentlich freigegebene Frage und Antwort. Maschinenzugang: JSON-Suche · public-a0511a5ec53ad1a0e57e55a1