Teebaumoel (Melaleuca alternifolia) hat in den USA keinen direkten GRAS-Status als Aromastoff nach 21 CFR 182.20. Die FDA-Datenbank Substances Added to Food listet es ohne explizite GRAS-Einstufung. In der EU wurde Teebaumoel vom Wissenschaftlichen Ausschuss fuer Verbrauchersicherheit (SCCS) unter Konzentrationsbegrenzungen als sicher fuer Kosmetika bewertet, insbesondere fuer antimikrobielle und antiseborrhoische Anwendungen. Parallel dazu hat der Risk Assessment Committee (RAC) der ECHA eine Einstufung als reproduktionstoxisch Kategorie 1B unter der CLP-Verordnung vorgeschlagen. Das koennte in EU und UK zu Beschraenkungen oder Verboten im Kosmetikbereich fuehren. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, das Beispiel zeigt aber, wie ein etabliertes Oel regulatorisch neu bewertet werden kann.
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