Der zweite grosse EU-Rahmen neben dem Aromenrecht ist die Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283. Sie gilt fuer Lebensmittel und Zutaten, die vor Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang zum menschlichen Verzehr verwendet wurden. Die Kommission fuehrt eine Union-Liste (Durchfuehrungsverordnung (EU) 2017/2470) mit allen zugelassenen neuartigen Lebensmitteln einschliesslich Spezifikationen und Verwendungsbedingungen. Ergaenzend gibt es den Novel Food Status Catalogue: eine Orientierungsliste, die rechtlich nicht bindend ist, aber zeigt, welche Erzeugnisse aus Sicht der Kommission unter die Verordnung fallen.
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