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Was muss ich über Bio-Wildsammlung nach EU-Recht wissen?

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Was muss ich über Bio-Wildsammlung nach EU-Recht wissen?

Wildsammlung ist per se nicht bio. Sie kann jedoch nach Anhang II Teil I der Verordnung 2018/848 als bio zertifiziert werden, wenn drei Grundbedingungen erfuellt sind. Erstens muss das Sammelgebiet klar definiert und abgegrenzt sein. Zweitens darf es in den letzten drei Jahren nicht mit im Oekolandbau unzulaessigen Stoffen behandelt worden sein. Drittens darf die Sammlung die Stabilitaet des natuerlichen Lebensraums und die Erhaltung der Arten im Sammelgebiet nicht beeintraechtigen. In der praktischen Umsetzung heisst das, dass Sammlerinnen und Sammler Aufzeichnungen fuehren muessen zu Zeitraum, Ort, Art und Menge. Ohne dieses Datengeruest laesst sich die Nachhaltigkeit einer Sammlung nicht auditieren.

Quellenstatus

In diesem öffentlichen Datensatz ist keine Quelle ausgewiesen.

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