Pfefferminzöl und Menthol dürfen bei Säuglingen und Kleinkindern nicht im Gesicht, an der Nase oder auf der Brust angewendet werden. Als Grenze gelten Kinder unter 2 Jahren, vorsorglich unter 4 bis 6 Jahren. Der Grund ist das Risiko eines lebensbedrohlichen Glottiskrampfes, also eines Stimmritzenkrampfs mit möglichem Atemstillstand (Laryngospasmus). Dieselbe Vorsicht gilt für Kampfer, Eukalyptus und Thymian. Das zugelassene Pfefferminzöl-Arzneimittel gegen Spannungskopfschmerz ist entsprechend erst ab etwa 6 Jahren freigegeben (Belegstufe etabliert, hohe Konfidenz; BfArM-Besonderheitenliste Menthol; Pharmazeutische Zeitung 2015 zur Gefährlichkeit ätherischer Öle für Babys und Kleinkinder).
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